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Betrug, Abzocke, Abofallen

25. März 2010 , Geschrieben von Admin

Wenn Sie dieses Kapitel lesen, haben Sie vermutlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Sie sind verunsichert, vermuten Betrug, haben vielleicht sogar Panik. Und Sie stellen Sie sich Fragen wie

  • Was soll ich jetzt tun?
  • Muss ich das wirklich bezahlen?
  • Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
  • Muss ich Angst vor Inkasso, Schufa-Eintrag, Pfändung haben?
  • Muss ich einen Widerspruch schreiben?
  • Soll ich Anzeige wegen Betrug erstatten?
  • Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
  • Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?
  • Die drohen mit hohen Kosten für mich. Stimmt das?
  • Kann ich mich einer Sammelklage gegen diese Abzocker anschließen?

Alle diese Fragen werden wir Ihnen nachfolgend beantworten. Sollten danach immer noch Unklarheiten bestehen, können Sie gerne in unserem Forum fragen. Individuelle Rechtsberatung leisten wir dort allerdings nicht.

Abofallen im Internet: die Kurzfassung

  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
  • Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Ihre Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass Sie dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken sollten - Sie wissen ja gar nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
  • Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
  • Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau zwei Fällen klagten die Dienste-Betreiber - und verloren vor Gericht.
  • Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
  • Falsche Daten angegeben - ja und? Wenn Sie sich mit falschem Namen bei einem - Ihrer Meinung nach kostenlosen - Dienst anmelden, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht Ihnen auch kein Strafverfahren - auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
  • Widerrufsrecht verloren, weil schon irgendwelche Leistungen erbracht wurden? Von wegen. Der von Abzockern gerne mal angeführte § 312d BGB ist - eben wegen der vielen Abo-Abzocker - seit Mitte 2009 nicht mehr gültig. Seitdem gilt: Das Widerrufsrecht erlischt erst dann, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen - also Sie - hin komplett erfüllt wurde. 
  • Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn Sie die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen haben, können Sie widersprechen. Aber lassen Sie sich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, sollten Sie diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.

© www.computerbetrug.de

 

 

Weitere Links zu diesem Thema

 

 Sat1, Akte 20.10 link

 

http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/abofallen-im-internet-das-muessen-sie-wissen

 


 

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A
<br /> Hallo Herr Schwitalla,<br /> vielen Dank für den interessanten Beitrag.<br /> Man denkt ja gar nicht, dass so eine Abzocke so häufig und immer weiter vorkommt bzw. vorkommen kann!<br /> Schöne Osterfeiertage.<br /> Mit freundlichem Gruss<br /> Anne Heusinkveld<br /> <br /> <br />
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